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2 | Professionelle Zahnreinigung

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Der Nutzen einer Professionellen Zahnreinigung (PZR) besteht nicht im Aufspüren aktuell verbliebener Speisereste. Dazu müsste der Patient die Praxis mehrmals die Woche aufsuchen, was nicht durchführbar ist. Worin liegt dann der Sinn und Zweck dieser Maßnahme?

Auf der Zahnoberfläche bildet sich innerhalb von Wochen bis Monaten extrem widerstandfähige Ablagerungen aus Bakterien, deren Stoffwechselprodukten, unserem Speichel und Speiseresten. Oberhalb des Zahnfleisches, im sichtbaren Bereich bezeichnen wir die zunächst weichen Auflagerungen als Plaque. Diese mineralisieren dann unterschiedlich schnell zu Zahnstein. Unterhalb des Zahnfleisches, im nicht sichtbaren Bereich bezeichnen wir diese Ablagerungen als Konkrement.

Da die Mikroorganismen relativ viel Zeit benötigen, um sich neu zu organisieren, ist eine regelmäßige Überarbeitung der unzugänglichen Nischen in größeren Zeitabständen unabhängig von der täglichen Pflege äußerst sinnvoll.

Abhängig vom Grad der Belagsbildung, dem Zustand des Zahnfleisches und von den Wünschen und Erfahrungen des Patienten finden unterschiedliche Verfahren in der Professionellen Zahnreinigung ihre Anwendung.

Wann ist eine Professionelle Zahnreinigung sinnvoll oder erforderlich?

  • In welchen Zeitabständen und in welcher Intensität eine Professionelle Zahnreinigung sinnvoll erscheint, ist von Patient zu Patient sehr unterschiedlich. Der Zustand des Zahnfleisches, das Vorhandensein von Implantaten und Zahnersatz, Ernährungsgewohnheiten, die Speichelqualität, das individuelle Kariesrisiko, etc. haben Einfluss diese Entscheidung.
  • Darüber hinaus schreiben uns Behandlungsrichtlinien der Fachgesellschaften und des Gesetzgebers zum Beispiel vor jeder Zahnfleisch-Behandlung (Parodontitis) die Durchführung einer PZR vor. Dies gilt auch und insbesondere für gesetzlich versicherte Patienten, bei denen sich der Gesetzgeber allerdings nicht in der Pflicht sieht, auch die Kosten für diese vorgeschriebene Maßnahme entsprechend zu übernehmen.

Unsere Öffnungszeiten

Montag: 9 – 13 Uhr und 14 – 19 Uhr
Dienstag: 9 – 13 Uhr und 14 – 18 Uhr
Mittwoch: 8 – 13 Uhr
Donnerstag: 9 – 13 Uhr und 14 – 19 Uhr
Freitag: 8 – 13 Uhr

Notdienste

In Notfällen außerhalb unserer Behandlungszeiten finden Sie hier Hilfe:

Zahnärztlicher Notdienst Maintaunus-Kreis

Telefonische Ansage unter 01805 607011
(14 ct aus dem dt. Festnetz, max. 42 ct aus dem Mobilfunk)