Die Röntgendiagnostik ist nach wie vor die Methode der Wahl, um schmerzlos ohne invasiven Eingriff wichtige Informationen über im Verborgenen liegende Strukturen zu erhalten. Besonders die Aussagekraft über Veränderungen der Hartgewebe Knochen, Zähne und knöchern begrenzte Hohlräume (z.B. die Kieferhöhlen) ist die Domäne des Röntgens und damit für uns Zahnärzte von besonderer Bedeutung.
Die Häufigkeit der Anwendung (s. Grafik rechts) steht immer wieder im Fokus kritischer Betrachtungen; das ist auch gut so. Um den Patienten die Gewissheit zu geben, dass ich mich über die vorgeschriebenen Fortbildungen, Rezertifizierungen und Aktualisierungen hinaus auch mit dieser Thematik ausgiebig auseinandersetze, habe ich die untenstehenden Informationen zusammengestellt.
Im Übrigen gelten für den Einsatz röntgendiagnostischer Verfahren dieselben Maßstäbe wie für jede medizinisch therapeutische und/oder diagnostische Maßnahme: das Risiko der Nichtbehandlung/Nichtuntersuchung muss gegen die Risiken der Behandlung/Untersuchung abgewogen werden. Erst wenn sich ein eindeutiger Nutzen für den Patienten/den Behandlungserfolg ergibt, und nur dann werde ich entsprechende Maßnahmen empfehlen und einleiten.
Der Häufigkeit der zahnärztlichen Röntgenuntersuchung – dem immer wiederkehrenden Kritikpunkt in öffentlichen Medien – muss die effektive Strahlendosis bei zahnärztlichen Röntgenuntersuchungen gegenüber gestellt werden. Dazu finden Sie auf der Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz folgende aktuelle Übersicht.
Der Grafik ist zu entnehmen, dass in der Tat die Zahnärzte über ein Drittel (37%) aller zu medizinisch diagnostischen Zwecken angefertigten Aufnahmen durchführen.
Allerdings zeigt die Grafik ebenso, dass mit der relativ großen Zahl der Aufnahmen nur 0,3% der insgesamt erbrachten effektiven Strahlendosis von den Zahnärzten beigesteuert wurde. Das liegt untern anderem an den strahlungsarmen, digitalen Verfahren, die in der Mehrzahl der Praxen angewendet werden, an den geringen bestrahlten Flächen zum Beispiel zur Darstellung eines Zahnes und an der Tatsache, dass die Kopfregion bei entsprechenden, sehr einfach durchzuführenden Schutzmaßnahmen zu den wenig risikobehafteten Gebieten des Körpers gehört, was in die Berechnung der effektiven Strahlendosis mit einbezogen wird (s.u.).
Um den Behandlungskomfort zu erhöhen, können erforderliche Aufnahmen direkt im Behandlungszimmer angefertigt werden, ohne dass der Patient dazu den Behandlungsstuhl verlassen und in einen gesonderten Raum gehen müsste. Vor allem, wenn Barrieren (z.B. Kofferdam) zur sterilen Abgrenzung des Arbeitsfeldes, z.B. eines zu behandelnden Zahnes zur Mundhöhle appliziert worden sind, vereinfacht die Möglichkeit des Röntgens am Behandlungsstuhl die Abläufe für Patient und Behandler enorm.
Das Dentale oder auch Digitale Volumen Tomogramm (DVT) ermöglicht uns die Beurteilung der knöchernen Strukturen in allen drei Dimensionen.
Während auf der Panoramaschichtaufnahme die Breite und Höhe nicht aber die Tiefe einer Struktur beurteilt werden kann, lässt uns das DVT virtuell, nicht invasiv durch die die abgebildete Region in allen Dimensionen fahren.
Dies war bisher nur mit Computertomografien möglich, die wiederum die hauptsächliche Strahlenbelastung in den Statistiken des Bundesamtes für Strahlenschutzdarstellen.
Im Vergleich zur CT Aufnahme ermöglicht das DVT eine Strahlenreduktion um ca. 85%. Abgesehen davon werden sämtliche DVT Aufnahmen einer strengen Indikationsstellung nach Absprache mit dem Patienten unterzogen.
Für das Betreiben eines DVTs ist eine Zusatzqualifikation erforderlich, die die entsprechenden Kenntnisse, die gesetzlichen Richtlinien und die dafür notwendige Sensibilisierung des Behandlers zum Betrieb einer solchen Anlage vermittelt. Darüber unterliegen wir strengen Richtlinien der Fachgesellschaften, zu deren Umsetzung ich mich als Betreiber eines DVTs verpflichtet sehe.