Warum sich mit Lachgasbehandlung beschäftigen?
Ist dies das Gefühl, das Sie mit Zahnarzt verbinden?
Oder finden Sie sich eher in dieser Abbildung wieder?
In Großbritannien, USA, Schweden, Australien ist es seit langem Standard. Warum das bei uns anders ist, hat mehrere Gründe:
Das ist grober Unfug, weil
Das sollten ausschließlich Patient und Behandler entscheiden und sonst niemand. Der Gesetzgeber versucht ja bereits für Teilbehandlungen die örtliche Betäubung auszugrenzen. Ein Ende ist nicht absehbar, wie Folgendes zeigt:
Diese Argumentationen wider jede Erfahrung sind unsachlich, fachlich inkorrekt, unmoralisch und sicherlich die falsche Zielrichtung!
Zum Glück kann darüber jeder Patient frei für sich selbst entscheiden.
Die örtliche Betäubung ist streng genommen eine moralische Pflicht. Zahnärztliche Behandlungen wären ohne schmerzreduzierende Maßnahmen meist unangenehm. Darum ist die örtliche Betäubung aus der Zahnmedizin nicht mehr wegzudenken. Sie ist eine segensreiche Entwicklung, und es wird keine Praxis geben, die auf dieses Verfahren verzichten würde, wenngleich auch hier der Gesetzgeber empfindliche Einschnitte bereits durchführt.
Wir begegnen in der Zahnarztpraxis täglich Situationen, auf die die wir mit der örtlichen Betäubung allein keine ausreichende Antwort geben können.
Jeder Behandler hat das schon erlebt:
Intensiveren Erleben von Schmerz führt. Somit werden landauf landab Patienten behandelt, die
Stellt sich die Frage, müssen Sie wirklich dadurch?
Nur dann, wenn man vorsätzlich auf Verfahren verzichtet, die diesen Stress reduzieren oder ausschalten. Würde man freiwillig darauf verzichten? Wohl kaum, bzw. nur, wenn es gravierende Gründe für einen Verzicht gäbe.
In vielen Ländern weltweit ist Lachgas für diese Situationen Standard.
Lachgas wird zur zur Angst- und Stressreduktion (Anxiolyse) eingesetzt. Der in geringen Dosierungen nur schwach ausgeprägte schmerzstillende Effekt des Lachgases ist ausreichend, um die Gabe des örtlichen Betäubungsmittels (bleibt zwingend erforderlich) als weniger lästig zu empfinden. Gerade bei Behandlungen, bei denen mehrere Spritzen erforderlich sind (Zahnfleischbehandlungen, Weisheitszahnentfernungen, Implantationen,…), registrieren die Patienten das als äußerst angenehm.
Wie sich eine Lachgasbehandlung anfühlt, ist schwer zu beschreiben. Man muss es erlebt haben. Sie erreichen einen Zustand von innerer Ruhe, angenehmer Distanz zur Behandlung, Leichtigkeit. Patienten schildern immer wieder “wie in Watte gepackt” zu sein – auch wenn die wenigsten von uns jemals “in Watte gepackt” waren.
Nach der Behandlung wird das Lachgas komplett abgestellt. Sie bekommen 3-5 Minuten reinen Sauerstoff zur Inhalation. Danach ist kein Lachgas im Körper mehr nachweisbar. Nach einer Wartezeit zur Sicherheit bei uns im Wartebereich von 15-30 Minuten können Sie die Praxis verlassen.
Es gibt weltweit nicht einen in der Literatur beschriebenen bedrohlichen Zwischenfall, der auf die pharmakologische Wirkung von Lachgas zurückzuführen wäre; im Gegensatz zu Narkosen und tiefen Sedierungen mit anderen Präparaten, über die es zuhauf Schilderungen lebensbedrohlicher Zwischenfälle aufgrund der pharmakologisch wirksamen Substanzen gibt.
Sämtliche geschilderten Zwischenfälle lassen sich auf eine Unterversorgung mit Sauerstoff während der Behandlung zurückführen aufgrund
Dennoch, werden gebetsmühlenartig wiederholte Beteuerungen zur Unbedenklichkeit keine wirkliche Vertrauensbasis zum Patienten herstellen. Das Einzige, was da weiterhilft, sind sachliche Informationen.
Wir alle haben kein Interesse an Komplikationen – allerdings auch nicht an Panik fördernder Boulevarberichtserstattung.
Nähern wir uns dem Thema sachlich und systematisch.
Welche Möglichkeiten hat der Arzt, mir meine Angst und den empfundenen Stress nehmen zu können und welche Nebenwirkungen und Gefahren sind damit verbunden?
In der Narkose (Allgemeinanästhesie) – nicht zu verwechseln mit der Lokalanästhesie (örtliche Betäubung,) – dem tiefsten Zustand der verschiedenen Sedierungsformen, sind
Für jeden einzelnen dieser Effekte sind eigene Substanzen und für den Gesamteffekt die Kombination aus diesen verantwortlich:
Es kommt zu Blutdruckabfall, verminderter Herzfrequenz, reduziertem Atemantrieb. Die Vital-funktionen müssen aktiv aufrecht erhalten werden, der Patient muss aktiv beatmet werden. Es entsteht somit ein Risikoprofil, das bei Verfahren, die mit Substanzen durchgeführt werden, die die oben beschriebenen Effekte im Körper gar nicht hervorrufen können, nicht gegeben ist.
Für eine alltägliche zahnärztliche Behandlung steht der Aufwand, um die Risiken einer
gefunden.
Welche Effekte der Narkosemedikamente (Amnesie, – Muskelrelaxation, – Analgesie) werden beim Lachgas genutzt?
Bei genauer Betrachtung keiner der drei.
Mit Lachgas wird die Angst genommen, der empfundene Stress reduziert, sonst nichts. Mit Lachgas kann man keine Amnesie, keine Willenlosigkeit und keine Muskellähmung herbeiführen.
Aus diesem Grund fallen sämtliche Risiken weg, die auf diesen Wirkmechanismen beruhen:
Schauen wir zurück:
Das sind alles neue Verfahren im Vergleich zur Lachgassedierung. Was bedeutet das für die Risikoeinschätzung der Lachgassedierung in heutigen Praxen im Vergleich zum Einsatz des
Wenn man versuchte, sich den schmerzstillenden Effekt des Lachgases zu Nutze zu machen, musste man mit so hohen Lachgaskonzentrationen arbeiten, dass schlicht und einfach nicht genug Sauerstoff mehr in dem vom Patienten eingeatmeten Gasgemisch vorhanden war.
Das ist heute aber gar nicht der gewünschte Effekt der Sedierung. Lachgas wird niemals zur Schmerzausschaltung eingesetzt. Wir brauchen immer zusätzlich eine örtliche Betäubung, die es aber zu Beginn der Lachgasära, wie wir nun wissen, gar nicht gab, warum man folglich versucht hatte mit der Erhöhung der Lachgaskonzentration bis zur Sauerstoffunterversorgung einem Ritt auf einer Rasierklinge gleich den schmerzausschaltenden Effekt mit auszunutzen.
Damit waren die lebensbedrohlichen Risiken folgend aus einer zu hohen Lachgaskonzentration in der Atemluft vorprogrammiert und heute nicht existent und technisch mit modernen Lachgasanlagen durch die Begrenzung auf 70% N2O und 30% O2 gar nicht mehr möglich herbeizuführen.
Prinzipiell ja, von 3 Jahren bis unbegrenzt.
Es gibt natürlich wie bei jedem Medikament Einschränkungen (Kontraindikationen). Es gibt aber keine generellen Ausschlüsse von Kindern oder Senioren, Männern oder Frauen, Kreislauf-geschwächten…
Kinder sollten
Wenn das gegeben ist, ist Lachgas die sicherste Sedierungsform, um Ängste des Kindes abzubauen und eine positive Zahnarzt-Erfahrung zu erreichen und die sicherste Sedierungsform für ältere Patienten mit unterschiedlichsten Grundleiden.
Nein, es gibt keine verlängerte Aufwachphase. Das Lachgas hat nach drei minütigem Abatmen den Körper restlos verlassen.
Nach einer kurzen Verweilphase von ca. 15 Minuten in der Praxis zur Sicherstellung eines stabilen Kreislaufes, kann der Patient verkehrstüchtig die Praxis verlassen. Es gibt keine bewußtseins-
einschränkenden Effekte durch N2O nach der Behandlung.
Ja, aber da eine Sedierung prinzipiell eher bei
zum Einsatz kommt, ist im Einzelfall abzuwägen, ob der Patient nach der Behandlung am Straßenverkehr aktiv teilnehmen sollte.
Diese Überlegung trifft streng genommen allerdings auf jede mehr oder weniger anstrengende Behand-
lung unter örtlicher Betäubung beim Zahnarzt zu.
Nein.
Das Lachgas wird restlos abgeatmet. Es verbleiben keine Rückstände im Körper, die etwa über die Nieren oder die Leber abgebaut und ausgeschieden werden müßten. Auch aus diesem Grund ist es so extrem gut verträglich, gerade für Patienten, die bereits Leber- und Nierenschädigungen mitbringen.
Es gibt drei Theorien: